Ansprechpartner: Myriam Harisberger
2005 erschütterte ein tödlicher Zwischenfall in Oberglatt Öffentlichkeit und Politiker und machte deutlich, welche Bedrohung Hunde für die öffentliche Gesundheit darstellen können. Deshalb führte die Regierung präventive Massnahmen ein, wie beispielsweise die Pflicht für Ärzte und Tierärzte, Hundebissverletzungen bei Menschen, bzw. bei Tieren zu melden. Dies ermöglicht gezielte Interventionen durch die zuständigen Behörden. Zusätzlich werden die gemeldeten Fälle jährlich in Form einer Statistik veröffentlicht, um die Inzidenz und Umstände der Vorfälle zu überwachen. Die Validität dieser Daten wurde aber in Frage gestellt, da viel weniger Fälle gemeldet wurden als erwartet. Diese Studie soll einerseits die Einhaltung der ärztlichen und tierärztlichen Meldepflicht und andererseits die wichtigsten Gründe für deren Nicht-Einhaltung evaluieren.
Deshalb wurde eine Online-Befragung bei Ärzten und Tierärzten durchgeführt, mit Rücklaufquoten von 9% (n=104), bzw. 17% (n=87). Erfragt wurden Angaben zu Demographie, Anzahl behandelter und gemeldeter Fälle im Jahr 2009 und das Meldeverhalten beeinflussenden Faktoren. 81% der Ärzte gaben an, Fälle behandelt zu haben, aber 60% sagten aus, weniger als 50% davon gemeldet zu haben. Bei den Tierärzten gaben 97% an Fälle behandelt, und 41% weniger als 50% gemeldet zu haben. Beide Gruppen machten die Meldung hauptsächlich vom Schweregrad der Verletzung abhängig, sowie von den Umständen des Vorfalls und der Beziehung zwischen den involvierten Parteien. Ausserdem gaben viele Tierärzte an, das "Gefährdungspotential" des Hundes zu berücksichtigen (z.B. ob der Hund zuvor bereits gebissen hatte). Die Resultate dieser Studie lassen vermuten dass die für den Vollzug relevanten Vorfälle gemeldet werden, obwohl die Meldepflicht häufig nicht eingehalten wird. Nichtsdestotrotz sollte die erstellte Statistik aufgrund systematischer Fehler sehr vorsichtig interpretiert werden.